Alle Infos zum Mobilitätsangebot

ÖPNV & SPNV mit der Gästekarte

Freie Fahrt garantiert!

Nachhaltig mobil

Mit der Grafschafter Gästekarte können Sie kostenfrei den Zug sowie Busse in der Grafschaft Bentheim nutzen. Bitte beachten Sie hierfür Folgendes:

- Die Grafschafter Gästekarte gilt als Fahrausweis in den Zugverbindungen im Landkreis Grafschaft Bentheim  - also in der 2. Klasse in den Regionalbahnen RB 56 ("Regiopa") auf der Strecke Bad Bentheim - Nordhorn - Neuenhaus sowie in der RB 61 im Bereich der Haltepunkte Bad Bentheim - Schüttorf.

- Die Grafschafter Gästekarte gilt als Fahrausweis in sämtlichen Linienbussen im Landkreis Grafschaft Bentheim. Ausgenommen sind die Buslinien 80, 981, T81 und der X80 „Baumwollexpress" sowie Sonderfahrten und Sonderzüge. Bei Nutzung der Buslinien 80, 981 und T81 im Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim (also im Bereich der Haltepunkte Nordhorn - Lohne) können sich Gäste das Ticket gegen Vorlage der Gästekarte an folgenden Stellen erstatten lassen: in der Geschäftsstelle der VGB im Bahnhof Nordhorn sowie im Reisebüro Berndt in den Bahnhöfen Bad Bentheim und Neuenhaus. Bei Fahrten, die die Grenze zum Landkreis Emsland überschreiten, muss für den Streckenabschnitt außerhalb des Landkreises Grafschaft Bentheim ein gesondertes Ticket käuflich erworben werden (nicht erstattungsfähig).

- Gültig als Fahrausweis sind ausschließlich Grafschafter Gästekarten, die mit Vor- und Nachnamen sowie An- und Abreisedatum versehen sind.

- Personen ab 16 Jahren müssen zusätzlich zur Gästekarte einen gültigen Personalausweis dabei haben. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden mit der Grafschafter Gästekarte kostenlos befördert, sodern sie durch eine volljährige Person begleitet werden.

- Die Grafschafter Gästekarte ist als Fahrausweis gültig ab 0 Uhr des angegebenen Anreisetages bis um 23:59 Uhr des angegebenen Abreisetages.

- Die Grafschafter Gästekarte gilt nur für die Personenbeförderung und ermöglicht nicht die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern oder Tieren.

- Es gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens.

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