Allgemeine Geschäftsbedingungen des VVV- Stadt- und Citymarketing Nordhorn e. V. für die Vermittlung von Rundflügen
Stand: August 2023
1. Beförderungsvertrag
Mit der Buchung schließt der Kunde über den VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.V. (nachfolgend VVV Nordhorn) mit dem Luftfahrtunternehmen Verein für Motorflug Klausheide eV, vertreten durch den vertretungsberechtigten Herrn Walter Zuewerink, einen verbindlichen Beförderungsvertrag. Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Kunde den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Propellerflugzeug für einen Schnupperflug mit einer Flugdauer von ca. 15 – 60 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung der Firma oder des Vermittlers liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 15 Minuten als vertragsmäßig durchgeführt. Ein Kunde ist die Person, welche den Schnupperflug bucht. Sollte ein Kunde selbst an einem Schnupperflug teilnehmen, so ist er Kunde und Passagier zugleich. Ansonsten gilt als Passagier die Person, für welche der Schnupperflug gebucht wurde.
Der VVV Nordhorn ist lediglich Vermittler zwischen Kunde und Luftfahrtunternehmen.
2. Erwerb und Gültigkeit des Tickets
Das Ticket wird in Form eines Gutscheins ausgehändigt. Die Gültigkeit ist beschränkt auf 3 Jahre ab Buchungsdatum. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Wird innerhalb des o.g. Zeitraumes von Seiten des Passagiers kein Termin vereinbart, so verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf einen Schnupperflug besteht dann nicht mehr.
Es werden folgende Rundflugangebote / Preise vereinbart:
• Flugplatzrunde, Dauer 15 Minuten, Preis 70,-€ inkl. MwSt.
• Rundflug über Nordhorn, Dauer 30 Minuten, Preis 120,-€ inkl. MwSt.
• Rundflug über die Grafschaft Bentheim, Dauer 45 Minuten, Preis 170,-€ inkl. MwSt.
• Rundflug über die Grafschaft Bentheim, Dauer 60 Minuten, Preis 210,-€ inkl. MwSt.
Individuelle Wünsche sind nach Absprache möglich.
3. Bezahlung
Die Zahlung des Rundfluges erfolgt sofort bei der Buchung in bar oder per ec-cash. Erfolgt die Buchung telefonisch oder per E-Mail wird der Schnupperflug in Rechnung gestellt. Die Buchung ist erst gültig, wenn der komplette Rechnungsbetrag gezahlt wurde. Die Rechnungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung und Abführung der Mehrwertsteuer an das zuständige Finanzamt obliegt dem Luftfahrtunternehmen VereinAGB für Motorflug Klausheide eV.
4. Stornierung
Eine Buchung kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen ab Buchungsdatum kostenfrei storniert werden.
Eine Stornierung kann nur vom Kunden oder Passagier selbst vorgenommen werden.
Terminverschiebungen aus gesundheitlichen Gründen von Seiten des Kunden werden, wenn möglich, bis 24 Std vorher berücksichtigt. Der Passagier kann eine Ersatzperson in Absprache mit dem Luftfahrtunternehmen für den vereinbarten Flugtermin benennen.
Ohne Stornierung ist der Rechnungsbetrag fällig.
5. Nichtantritt des Rundfluges
Ein vereinbarter Termin in mündlicher und schriftlicher Form gilt als verbindlich. Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch auf den Rundflug verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu spät kommen und das Flugzeug schon abgehoben hat.
6. Treffpunkt
Der Treffpunkt wird vom Luftfahrtunternehmen dem Passagier rechtzeitig mitgeteilt.
7. Absage eines Rundfluges/Höhere Gewalt
Der Rundflug erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Witterungsbedingungen. Der Pilot ist als einziger berechtigt, die Entscheidung für oder gegen einen Start aufgrund höherer Gewalt zu treffen. Sollte ein Schnupperflug aus Witterungs- oder technischen Gründen im Voraus oder vor Ort abgesagt werden, so können keine Schadensersatzansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen gestellt werden, d.h. es können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Der Anspruch auf einen Schnupperflug bleibt bestehen. Der Passagier hat keinen Anspruch auf einen Schnupperflug im gleichen Kalenderjahr in dem auch die Buchung vorgenommen wurde
Das Luftfahrtunternehmen erwartet, dass der Passagier am Tag des Schnupperfluges telefonisch erreichbar ist.
8. Ausschluss vom Rundflug
Der Pilot hat das Recht, Passagiere, welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, vom Schnupperflug auszuschließen. Der Anspruch auf einen Schnupperflug verfällt in diesem Fall. Gleiches gilt für Passagiere, welche Waffen, Messer oder andere gefährlichen Dinge mitführen oder mitführen möchten.
9. Datenschutz und Datenverarbeitung
Für die Ausstellung des Gutscheins werden personenbezogene Daten sowohl vom Kunden als auch vom Passagier erhoben. Diese Daten, wie zum Beispiel Namen, Anschrift, Rufnummer und Gewicht des Passagiers werden unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nur für die Buchung des Schnupperfluges erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Informationen werden ausschließlich an das Luftfahrtunternehmen Verein für Motorflug Klausheide eV weitergeleitet. Eine Weiterleitung an sonstige Dritte erfolgt nicht.
10. Haftungsausschluss
Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen wie u.a. dem Luftfahrtverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Das Luftfahrtunternehmen Verein für Motorflug Klausheide eV, vertreten durch den vertretungsberechtigten Herrn Walter Zuewerink, übernimmt hinsichtlich der Rundflüge das volle Haftungsrisiko.
Das Luftfahrtunternehmen Verein für Motorflug Klausheide eV stellt den VVV Nordhorn von allen Haftungsansprüchen, auch von Haftungsansprüchen Dritter, frei. Des Weiteren übernimmt der VVV Nordhorn keine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie für privates Handgepäck. Eine Haftung für Störungen aufgrund höherer Gewalt übernimmt der VVV Nordhorn nicht.
Der VVV Nordhorn haftet auch nicht für Handlungen und Unterlassungen des Luftfahrtunternehmen Verein für Motorflug Klausheide eV und auch nicht für Schäden, die der Passagier bei dem Luftfahrtunternehmen Verein für Motorflug Klausheide eV verursacht.
Das Luftfahrtunternehmen Verein für Motorflug Klausheide eV versichert gegenüber dem VVV Nordhorn alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu erfüllen.
11. Vertragsart / Transportbedingungen
Bei dem hier abgeschlossenen Vertrag handelt es sich immer und ausschließlich um einen Dienstvertrag, und nicht um einen Werkvertrag. Sinn und Zweck ist nicht die Überbrückung einer bestimmten Distanz, sondern das Vergnügen eines Schnupperfluges.
Die Transportbedingungen lauten:
• Mindestalter der Passagiere 3 Jahre (unter 12 Jahren nur in Begleitung Erwachsener).
• Passagiere unter 18 Jahren nur mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.
• Das Gesamtgewicht der 3 Passagiere darf 270kg nicht überschreiten. (max. Einzelgewicht pro. Person 120 kg)
• Personen mit körperlicher Behinderung dürfen nur mitfliegen, sofern Sie den Ein- und Ausstieg aus dem Flugzeug ohne Hilfestellung bewältigen können. (Selbsthilfe im Notfall)
• Personen mit geistigen Beeinträchtigungen dürfen nur im Einzelfall und nur in Begleitung von sachkundigem Pflege- oder Betreuungspersonal mitfliegen.
12. Gültigkeit
Der Kunde und der Passagier erkennen diese Bedingungen mit der Buchung an.
Das Luftfahrtunternehmen Verein für Motorflug Klausheide eV, vertreten durch den vertretungsberechtigten Herrn Walter Zuewerink, erkennt die Bedingungen dieses Vermittlungsvertrages durch seine Unterschrift an.
13. Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Luftfahrtunternehmen Verein für Motorflug Klausheide eV und dem VVV Nordhorn findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Sitz des Luftfahrtunternehmen Verein für Motorflug Klausheide eV.